ARD und ZDF: Gebühren fürs Internet

Wie weit sollen die Öffentlich-Rechtlichen ihre Aufgaben im Auftrag des Staates wahrnehmen und dafür Gebühren erheben? Bislang ist das Geld dafür da, dass im Fernsehen nicht allzuviel Schrott gezeigt wird. Aber ist so etwas auch im Internet vonnöten? Die privaten Verleger jedenfalls sind dagegen, auch der BDI macht jetzt Stimmung gegen den “Staatsfunk”. Der wiederum mobilisiert mit eigenen Beiträgen im , die wenig objektiv sind. Wie wäre es, wenn ARD und ZDF ihre Produkte online anbieten, gegen eine kleine Gebühr vielleicht, so eine Einnahmequelle generieren und mit dem Geld die Gebühren senken? Das wäre doch was.

Die Zeitungsverleger jedenfalls geben heute Folgendes bekannt:

Der BDZV und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) warnen vor einer staatlich finanzierten Online-Presse von ARD und ZDF. „Eine von den Rundfunksendungen losgelöste pressemäßige Textberichterstattung muss ausgeschlossen werden“, forderten VDZ-Geschäftsführer Wolfgang Fürstner und BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff heute in Berlin. Ein Verzicht auf den Nachweis des konkreten Sendungsbezuges für Texte der Rundfunkanstalten im Internet hätte einen gebührenfinanzierten Verdrängungswettbewerb auf dem Markt für elektronische Presse zur Folge.

Aktueller Anlass der Verlegerkritik ist deren Sorge, dass der zu erwartende neue Auftrag der Rundfunkanstalten zu Lasten privater Anbieter im Internet ausgestaltet werden könnte. Über die Formulierung des zukünftigen Online-Auftrags berät die Rundfunkkommission der Länder am 22. Mai 2008, am 12. Juni 2008 wird sie den Ministerpräsidenten zur Entscheidung vorgelegt.

Der Sendungsbezug müsse stets konkret veranlasst sein und sei nicht schon durch eine bloße thematische Parallelität zu rechtfertigen, erklärten Wolff und Fürstner. Darüber hinaus dürfe die 7-tägige Befristung von Textdiensten, wie sie die Rundfunkkommission bereits vorgeschlagen habe, nicht aufgegeben werden.

BDZV und VDZ weisen darauf hin, dass gegenüber der EU-Kommission eine Prüfung der Wettbewerbsrelevanz sämtlicher bestehender und neuer Angebote der Anstalten zugesagt wurde. Dies sollte durch einen so genannten „Drei-Stufen-Test“ erfolgen. Die Prüfung dürfe nicht nachträglich nur auf bestimmte Inhalte reduziert werden.

Wenn das Internet zur Pflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird, sollte auch das Gebührenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11. September 2007 bedacht werden, mahnten die Verlegerverbände. Die Richter hätten seinerzeit die Ministerpräsidenten auf die Möglichkeit verwiesen, die Auftragsdefinition für ARD und ZDF eng zu fassen, um die Gebührenlast der Zuschauer erträglich zu gestalten. Die Politiker, so erklärten die Verlegerverbände, sollten diesen verfassungsrechtlich vorgezeichneten Weg nun auch verantwortungsvoll gehen.

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