In der Debatte um seine Vergangenheit und die Mitgliedschaft bei der Waffen-SS hat Literatur-Nobelpreisträger Günter Grass erfolgreich gegen die FAZ geklagt. Die hatte vergangenes Jahr Briefe Grass´ aus den Jahren 1969 und 1970 an den damaligen Wirtschaftsminister Karl Schiller veröffentlicht. Dazu schreibt die DPA:
Das Landgericht Berlin und das Berliner Kammergericht hatten auf Antrag von Grass dem Verlag der «FAZ» untersagt, die von Grass an Schiller gerichteten Briefe vom 14. Juli 1969 und 28. April 1970 ohne ausdrückliche Freigabe und Lizenzerteilung durch den Literaturnobelpreisträger zu veröffentlichen. Bereits vergangene Woche hatte der Steidl Verlag in Göttingen mitgeteilt, dass der Verlag der «FAZ» «diese im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes ergangenen Entscheidungen als endgültige Regelung wie ein rechtskräftiges Urteil anerkannt». Damit stehe «rechtskräftig fest, dass die FAZ zur Briefveröffentlichung nicht befugt war».
Die Briefe waren privat und bis dahin unveröffentlicht. Damit dürfte presserechtlich klargestellt sein, dass auch historisch bedeutsame Dokumente – wenn sie privat sind und der Autor noch lebt – tabu sind.
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