Ja, man kann klagen gegen öffentlich gemachte Aussagen anderer über einen selbst, wenn man der Auffassung ist, dass diese nicht stimmen. Für Journalisten heißt das, Vorsicht walten zu lassen (siehe Meldung).
Gregor Gysi hat dies exerziert und immer wieder gegen die Behauptung anderer geklagt, er sei Spitzel bei der Stassicherheit der DDR gewesen. Jetzt aber hat er zwei Verfahren verloren, durch die er gegen das ZDF eine Gegendarstellung erwirken wollte.
Was ist passiert? Weil er immer wieder über die Jahre geklagt hatte, spornte das die Rechercheure an, die immer mehr über ihn gefunden haben, so dass das Gericht in Hamburg jetzt gesagt hat, dass es wohl o.k. sei zu sagen, Gysi habe als Anwalt in der DDR “wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet”, wie Marianne Birthler, Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, es im Fernsehen formuliert hatte.
Gysis Vorgehen sollte natürlich die Medien einschüchtern, damit sie nicht mehr über ihn und die Stais in einem Atemzug berichteten. Zum anderen, so sieht es Birthler im Spiegel, hatte es noch ein anderes Ziel: “Im Kern zielen diese Klagen darauf, mich als Interviewpartner zu verhindern. Erkenntnisse die die behörde zu Gregor Gysi und seiner MfS-Verbindung gewonnen hat, sollen die Öffentlichkeit nicht mehr erreichen.”
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